| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leitner EDV Technik Allgemeines Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Leitner EDV Technik (Inhaber Leitner Werner) im Folgenden Leitner EDV Technik genannt, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Geschäftsbeschreibung Die Leitner EDV Technik führt Aufträge in den Bereichen der EDV aus. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgrundlage aller Leistungen und Angebote der Leitner EDV Technik und gelten für sämtliche zwischen der Firma Leitner EDV Technik und KundInnen geschlossenen Geschäfte. Nebenabreden und sonstige Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Leitner EDV Technik. Eventuell abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wiederspricht die Leitner EDV Technik hiermit. Solche werden nur dann Vertragsinhalt, sofern die Leitner EDV Technik Ihnen ausdrücklich zustimmt. Auftragsannahme/Besichtigung/Kostenvoranschläge Die Festlegung des Leistungsumfanges erfolgt grundsätzlich im Auftragsschein, welcher von der/dem AuftrageberIn zu unterschreiben ist. Umfangreiche und/oder nicht exakt definierte Aufträge werden vor der Durchführung mit einem Mitarbeiter besprochen und festgelegt. Dabei obliegt es dem/der durchführenden MitarbeiterIn den notwendigen Leistungsumfang fest zu stellen. Die Kosten für derartige Aufträge werden von dem/der MitarbeiterIn, gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Geschäftsführung, festgelegt und auf Wunsch durch einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestätigt. Der Kostenvoranschlag bezieht sich verbindlich nur auf vereinbarten Auftragsumfang. Nicht besichtigte Aufträge Stellt sich bei Auftragsdurchführung heraus, dass das Auftragsvolumen die Angaben des/der AuftraggeberIn übersteigt, behält sich die Leitner EDV Technik vor, den die Angaben übersteigenden Teil der Arbeiten aus Zeitgründen zu einem anderen, mit dem/der KundIn neu zu vereinbarenden Termin, auszuführen. Die zusätzlichen Kosten dafür trägt der/die AuftraggeberIn. Arten der Auftragsabrechnung Für die zu erledigenden Leistungen kann eine Abrechnung nach Aufwandsstunden oder einem Pauschalbetrag vereinbart werden. Die endgültige Auftragsverrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung bzw. tatsächlichem Zeitaufwand. Wird eine Auftragsabrechnung nach Arbeitsstunden vereinbart, kommen gegebenenfalls An- und Abfahrtszeit separat zur Verrechnung. Jede angebrochene halbe Stunde wird voll berechnet. Für besonders erschwerende Umstände bei der Durchführung erfolgen gesonderte Zuschläge. Auftrag widerruf/Stornogebühr Aufträge können bis spätestens zum 3. Werktag (Mo. - Fr.) vor Auftragsdatum entschädigungslos widerrufen werden. Für einen später erteilten Widerruf wird eine Stornogebühr wie folgt verrechnet: a) für Auftragswerte bis € 1500,- € 320,- b) für Auftragswerte über € 1500,- 10% des Auftragswertes jedoch maximal € 1400,- Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen der Leitner EDV Technik einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Leitner EDV Technik und können von der Leitner EDV Technik jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Auftrages, zurückverlangt werden. Der Geschäftspartner erwirbt durch Zahlung des Honorars allerdings das Recht der Nutzung einschließlich Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Leitner EDV Technik ist der Geschäftspartner lediglich berechtigt, die Leistungen der Leitner EDV Technik nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer der Geschäftsbeziehung, zu nutzen. Änderungen von Leistungen der Leitner EDV Technik durch den Geschäftspartner sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Leitner EDV Technik und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Leitner EDV Technik, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die schriftliche Zustimmung der Leitner EDV Technik erforderlich. Dafür steht der Leitner EDV Technik und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung, mindestens jedoch in der Höhe von 15% des vom Geschäftspartner an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung beauftragten Dritten gezahlten Entgelts, zu. Sollte der Geschäftspartner die Leistungen der Leitner EDV Technik nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiter verwenden bzw. nutzen, so steht für den Fall, dass es dafür keine gesonderte Honorarvereinbarung gibt, der Leitner EDV Technik im ersten Jahr nach Ende der Geschäftsbeziehung die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung, im zweiten und dritten Jahr nach Ende der Geschäftsbeziehung die Hälfte bzw. ein Viertel dieser Vergütung zu. Ab dem vierten Jahr nach Ende der Geschäftsbeziehung ist dafür keine Agenturvergütung zu leisten. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Leitner EDV Technik. Kennzeichnung Die Leitner EDV Technik ist berechtigt, auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Geschäftspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Reklamationen/Beschwerden/Haftung Allfällige Beschwerden über die Auftragsausführung, Reklamationen oder Schäden, die im Zusammenhang mit den ausgeführten Tätigkeiten stehen, sind von dem/der AuftraggeberIn der Leitner EDV Technik bzw. deren MitarbeiterIn bekannt zu geben und am Auftragsschein zu vermerken. Nicht sofort erkennbare Schäden/Reklamationen sind umgehend dem Büro der Leitner EDV Technik, Kernstockgasse 38940 Liezen (Tel. 0660 / 7622112) schriftlich mitzuteilen. Nur dann können gegenüber der Leitner EDV Technik etwaige Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt im Besonderen für offensichtliche Schäden, welche nicht im Auftragsschein vermerkt wurden. Davon abgesehen, bestätigt der/die AuftraggeberIn mit der Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages gemäß Auftragsschein. Preisanerkenntnis/bevollmächtigte Person(en) Mit Unterfertigung des Auftragsscheines bestätigt der/die AuftraggeberIn bzw. dessen Bevollmächtigte(r) den Umfang der zu erbringenden Leistung und den daraus resultierenden Gesamtpreis des Auftrages. Die bei Auftragsdurchführung gilt/gelten als von der/dem AuftraggeberIn bevollmächtigten. Sie gilt/gelten weiteres als berechtigt, etwaige Zusatzaufträge zu erteilen und den/die AuftraggeberIn, im Zusammenhang mit der von uns angebotenen/erbrachten Leistung(en) rechtsgeschäftlich zu berechtigen und zu verpflichten. Dessen/deren Erklärungen sind dem/der AuftraggeberIn zuzurechnen, welche(r) diese für/gegen sich gelten zu lassen hat. Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen der Leitner EDV Technik sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Zusendung der Rechnung zu bezahlen. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Im Falle eines Auftrages auf Kosten Dritter ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet, Name und Adresse des/der RechnungsempfängerIn bekannt zu geben. Darüber hinaus haftet der/die AuftraggeberIn gegenüber der Werbeagentur Reich & Schön neben dem/der KostenträgerIn zu ungeteilter Hand. Barzahlungen sind bei Aufträgen bis maximal € 3000,-- bei zuständigen MitarbeiterInnen gegen Ausstellung eines Zahlungsbeleges möglich. Für anderweitig geleistete Zahlungen übernimmt die Leitner EDV Technik keine Haftung. Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Storni und Zahlungszielen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Leitner EDV Technik. Diese können einseitig von der Leitner EDV Technik widerrufen werden, wenn sich der/die KundIn in Zahlungsverzug befindet oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse stattgefunden hat. In diesem Fall werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des/der KundIn aus den Geschäftsbeziehungen mit der Leitner EDV Technik sofort fällig. Die Leitner EDV Technik hat auch das Recht, Aufträge zu verweigern oder nur gegen Vorkasse zu tätigen. Im Falle des Verzuges oder verspäteter Zahlung ist die Leitner EDV Technik berechtigt, Zinsen in Höhe von 12% p.a. auf den geschuldeten Betrag zu berechnen. Trotz anderslautender Anweisungen kann die Leitner EDV Technik Zahlungen des/der KundIn zunächst auf dessen ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Leitner EDV Technik in 8940 Liezen. Gerichtsstand ist für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung der Leitner EDV Technik und ihren KundInnen, soweit gesetzlich zulässig, 8940 Liezen. Rechtswirksamkeit Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck, der mit der ursprünglichen Bestimmung verwirklicht werden sollte, soweit wie möglich entspricht. Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Leitner EDV Technik und dem/der KundIn unterliegen österreichischem Recht. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Leitner Werner (Inhaber) |